Der Gesamtrevision der Nutzungsplanung wurde an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2024 grossmehrheitlich zugestimmt. An der Gemeindeversammlung sind diverse Abänderungsanträge zur Nutzungsplanung gestellt und allesamt gutgeheissen worden.
Von Bundesrechts wegen sind wesentliche Planänderungen nach der öffentlichen Auflage zwingend neu aufzulegen. Vorliegend hat die Gemeindeversammlung zahlreiche wesentliche Änderungen beschlossen. Eine neuerliche Publikation ist dementsprechend unumgänglich, damit die Nutzungsplanung rechtsgültig werden kann. Es sind alle an der Gemeindeversammlung beschlossenen Änderungen zu publizieren, auch wenn unter Umständen einzelne Änderungen für sich allein nicht als wesentlich taxiert werden müssten. Demnach liegen folgende Unterlagen während 20 Tagen, vom 19. Februar 2025 bis 10. März 2025, zur öffentlichen Auflage auf:
- Zonenplan Siedlung
- Zonenplan Landschaft
- Bau- und Zonenreglement (BZR)
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Während der Auflagefrist kann gemäss Art. 81 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; NG 265.1) gegen die von der Gemeindeversammlung beschlossenen Änderungen beim Regierungsrat Nidwalden, Dorfplatz 2, Postfach 1246, 6371 Stans, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Dokumente | Gesamtrevison Nutzungsplanung. Publikation Amtsblatt Änderungen (pdf, 1481.3 kB) Gesamtrevison Nutzungsplanung. Bau- und Zonenreglement (pdf, 225.4 kB) Gesamtrevison Nutzungsplanung. Zonenplan Siedlung (pdf, 9775.0 kB) Gesamtrevison Nutzungsplanung. Zonenplan Landschaft (pdf, 11910.0 kB) |
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