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Gemeinde Oberdorf
Hinweis

Für die Abstimmungsergebnisse der Gemeinde Oberdorf klicken Sie bitte auf das entsprechende Abstimmungsdatum.

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Die vollständigen Resultate des Kantons finden Sie hier.

Ausübung des Stimmrechts
Informationen betreffend die Ausübung des Stimmrechts (persönliche bzw. briefliche Stimmabgabe sowie von Stellvertretungsmöglichkeiten) entnehmen Sie bitte dem Stimmrechtsausweis sowie dem Zustell- und Antwortkuvert. Dieses Fensterkuvert enthält nebst dem Abstimmungsmaterial auch den Stimmrechtsausweis.

Urnenabstimmungen auf Gemeindeebene
Urnenabstimmungen auf Gemeindeebene finden statt, wenn sie der Gemeinderat anordnet oder wenn dies ein Zwanzigstel der Aktivbürger schriftlich verlangt. Bei Urnenabstimmungen innerhalb der Gemeindeversammlung wird auf der Traktandenliste zur entsprechenden Gemeindeversammlung speziell hingewiesen. In solchen Fällen ist eine briefliche Stimmabgabe oder Stellvertretung nicht möglich. Das Stimmmaterial wird zu Beginn der Gemeindeversammlung abgegeben.

 

 
Kontakt

Andrea Somaini (andrea.somaini@nw.ch)
 
Urnenöffnungszeiten

Foyer des Gemeindehauses Oberdorf, Schulhausstr. 19, 6370 Oberdorf
Sonntag, 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr

 

 
Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

 
Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die von Hand ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in den Umschlag für die Stimm- und Wahlzettel.
  • Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis persönlich.
  • Legen Sie den Umschlag für die Stimm- und Wahlzettel und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Zustell- und Antwortkuvert, mit dem Sie das Wahl- und Abstimmungsmaterial erhalten haben.
  • Das Zustell- und Antwortkuvert mit der Adresse an die Gemeindeverwaltung kann frankiert und verschlossen rechtzeitig vor dem Abstimmungstag der Post übergeben, am Schalter der Gemeindeverwaltung abgegeben, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung (bis spätestens um 11.00 Uhr des Abstimmungstages) geworfen oder durch eine Vertretung dem Abstimmungsbüro übergeben werden.
  • Bei Postaufgabe (B-Post) ist das Zustell- und Antwortkuvert bis spätestens Dienstag vor dem Wahl- / Abstimmungstag zu verschicken.

Die brieflich abgegebene Stimme ist ungültig, wenn:
  • der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist
  • der Stimmrechtsausweis im amtlichen weissen Stimmkuvert ist
  • der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt
  • sie nach Urnenschluss beim Stimmbüro eintrifft