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Gemeinde Oberdorf

Wahlverfahren für den Landrat

Abstimmungstermin22.09.2013
EbeneKanton
ArtObligatorisches Referendum
 
Beschreibung
Das Wahlverfahren für den Landrat muss gemäss einem Urteil des Bundesgerichts vom 7. Juli 2010 neu geregelt werden.

Am 25. April 2012 hat der Nidwaldner Landrat eine Teilrevision des Proporzgesetzes beschlossen. Gegen diese Revision haben sowohl die Schweizerische Volkspartei (SVP) als auch das Komitee "Majorz: Kopf- statt Parteiwahlen" je ein konstruktives Referendum ergriffen. Somit wird eine Volksabstimmung nötig.

Am 22. September 2013 kommen entsprechend folgende drei Vorschläge zur Abstimmung:

a) Teilrevision des Proporzgesetzes (Antrag des Landrates)
b) Gegenvorschlag der SVP
c) Gegenvorschlag betreffend einem Majorzwahlverfahren.


Stimmbeteiligung46.33 %   
 
VorlageJa-Stimmen51353.61% 
VorlageNein-Stimmen44446.39%
VorlageLeer60  
VorlageUngültig17  
 
Gegenvorschlag B Gegenvorschlag der SVP zu einer Teilrevision des Proporzgesetztes
GegenvorschlagJa-Stimmen24725.84% 
GegenvorschlagNein-Stimmen70974.16%
GegenvorschlagLeer60  
GegenvorschlagUngültig17  
 
Gegenvorschlag C Gegenvorschlag betreffend ein Majorzwahlverfahren
GegenvorschlagJa-Stimmen29931.21% 
Gegenvorschlag111Nein-Stimmen65968.79%
Gegenvorschlag222Leer60  
Gegenvorschlag333Ungültig17  
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