Die Nutzungsplanung der Gemeinde Oberdorf wurde letztmals im Jahre 1991 einer Gesamtrevision unterzogen, die letzte Teilrevision (Umzonung Gebiet Allmendstrasse) wurde an der Gemeindeversammlung vom 22. Mai 2013 beschlossen.
Das Siedlungsleitbild 2010 zeigt auf, wie die räumliche Entwicklung der Gemeinde vorgesehen ist. Dieser kommunale Richtplan wird im Rahmen der Teilrevision berücksichtigt.
Mit der vorliegenden Teilrevision wird die Einzonung im Gebiet Grosstableten behandelt. Das Bau- und Zonenregelement, der Verkehrsrichtplan und der Fusswegplan werden entsprechend angepasst.
Die Baudirektion hat aufgrund der Vorprüfung eine Genehmigung in Aussicht gestellt.
Die Bevölkerung wurde mit einer Publikation im Amtsblatt vom 13. November 2013 aufgefordert, Begehren betreffend Änderungen der Unterlagen zur Nutzungsplanung dem Gemeinderat bekannt zu geben.
Der Gemeinderat ersucht Sie nun, der Vorlage an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung zuzustimmen.
Der Gemeinderat verweist auf den Bericht gemäss Art. 47 Raumplanungsverordnung vom Januar 2014, in welchem ausführliche Erläuterungen zur Teilrevision der Nutzungsplanung nachzulesen sind. Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder unter
www.oberdorf-nw.ch heruntergeladen werden.