Die Gemeindeversammlung wird gebildet durch alle zur Versammlung sich einfindenden Aktivbürger. Sie findet zwei Mal jährlich statt, im Frühling und im Herbst. Die Gemeindeversammlung übt die Aufsicht über sämtliche Zweige der Gemeindeverwaltung aus. Ihr obliegt der Erlass oder die Änderung der Gemeindeordnung, der Verordnungen und Reglemente.
Die Stimmabgabe an der Gemeindeversammlung erfolgt in der Regel durch das Handmehr.
Aufgaben: | Die Gemeindeversammlung hat gemäss Art. 35 Gemeindegesetz und Art. 2-4 Gemeindeordnung folgende Befugnisse:
|
Voraussetzungen: | Folgende Personen sind stimmberechtigt: „Aktivbürger und damit Träger der politischen Rechte ist jeder in der Gemeinde Oberdorf niedergelassene Schweizer und jede Schweizerin, der/die das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und dem/der nicht durch die Gesetzgebung das Aktivbürgerrecht entzogen worden ist". |
Datum | Lokalität | Kontakt |
---|---|---|
24. Juni 2025 19:30 Uhr | Aula, Schule Oberdorf | andrea.somaini@nw.ch |
11. Nov. 2025 19:30 Uhr | Aula, Schule Oberdorf | andrea.somaini@nw.ch |