Adresse: | Schulhausstrasse 19, 6370 Oberdorf |
Telefon: | 041 618 62 62 |
Telefax: | 041 618 62 60 |
E-Mail: | oberdorf@nw.ch |
Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr vor Feiertagen bis 16.30 Uhr Samstag geschlossen |
Bei jedem Todesfall ist die kommunale Teilungsbehörde am letzten Wohnsitz der/des Verstorbenen verpflichtet, ein Nachlassinventar zuhanden der Steuerbehörde aufzunehmen. Die kommunale Teilungsbehörde Oberdorf setzt sich in jedem Fall mit den Hinterbliebenen in Verbindung. Vorhandene Verfügungen von Todes wegen, wie Testamente oder Erbverträge sind unmittelbar nach dem Todesfall im Original und ungeöffnet der kommunalen Teilungsbehörde Oberdorf zu übergeben. Es erfolgt die amtliche Eröffnung und Aufbewahrung der Dokumente.
Personen | ||
Name | Funktion | Telefon |
Kluser, Sandra | Fachfrau öff. Verwaltung | 041 618 62 56 |
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