Gefährdungsmeldung


KESB


Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist die Anlaufstelle für sämtliche Meldungen, Anträge und erstinstanzlichen Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) haben die Aufgabe, den Schutz von Personen sicherzustellen, die nicht selbständig in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. So beispielsweise wenn sie noch minderjährig sind und die Eltern sich nicht um sie kümmern können, sie geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind.

zur Übersicht


Gedruckt am 25.11.2024 07:59:33