Freiwillige Trennung
Eine freiwillige Trennung hat eine Änderung Ihrer Personendaten zur Folge. Die Trennung ist dem Einwohneramt zu melden. Dies können Sie persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung erledigen oder das folgende Formular ausfüllen und unterzeichnen.
Sofern beide Parteien in unserer Gemeinde wohnhaft bleiben, muss pro Person eine Trennungsbestätigung ausgefüllt werden. Das Einwohneramt mutiert Ihre Daten im Einwohnerregister und meldet die Trennung den kantonalen Amtsstellen. Ab Trennungsdatum werden Sie getrennt besteuert.
Geben Sie das Formular am Schalter der Gemeindeverwaltung ab oder senden Sie es per Post an:
Gemeindeverwaltung Oberdorf
Einwohneramt
Schulhausstrasse 19
6370 Oberdorf