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Gemeinde Oberdorf

Abmeldung / Wegzug

Zuständiges Amt: Einwohneramt
Verantwortlich: Blättler, Astrid

Wegzug


Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Schweizer Staatsangehörige
Die Abmeldung ist innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle vorzunehmen. Bitte melden Sie sich elektronisch unter eUmzug oder direkt beim Schalter Einwohneramt ab. 

Schulpflichtige Kinder
Schulpflichtige Kinder sind beim Schulsekretariat, Schulhausstrasse 7, 6370 Oberdorf, abzumelden. Bitte beachten Sie die Informationen auf unserer Homepage, Rubrik Schule.

Wichtige Meldestellen bei einer Adressänderung

Militärdienst- oder Zivilschutzleistende
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Kantonsstrasse 5, Postfach 1247, 6371 Stans-Oberdorf, Telefon 058 467 56 00, amb@nw.ch

Kontrollschilder / Führerausweis
Verkehrssicherheitszentrum OW/NW, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans, Tel. 041 618 41 41, info@vsz.ch

Weitere

  • Kantonales Elektrizitätswerk NW, Tel. 041 618 02 02, mailbox@ewn.ch
  • Nidwaldner Sachversicherung NSV, Tel. 041 618 50 50, kontakt@nsv.ch
  • Poststelle
  • Krankenkassen / Versicherungen
  • Banken
  • Arbeitgeber


Ausländische Staatsangehörige
Bitte melden Sie sich, unter Vorlage des Ausländerausweises, bei Migration Nidwalden, Kreuzstrasse 2,  Postfach 1242, 6371 Stans, ab.


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