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Gemeinde Oberdorf

Abmeldung / Wegzug

Zuständiges Amt: Einwohneramt
Verantwortlich: Blättler, Astrid

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Schweizer Staatsangehörige
Die Abmeldung ist innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle vorzunehmen. Bitte melden Sie sich elektronisch unter eUmzug (nur bei Wegzug in eine Schweizer Gemeinde) oder direkt beim Einwohneramt ab. 

Schulpflichtige Kinder
Schulpflichtige Kinder sind beim Schulsekretariat, Schulhausstrasse 7, 6370 Oberdorf, abzumelden. Bitte beachten Sie die Informationen auf unserer Homepage, Rubrik Schule.

 

Militärdienst- oder Zivilschutzleistende
Wehrdienst- und Zivilschutzpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Amt für Militär und Zivilschutz Amt für Militär und Zivilschutz Nidwalden, abzumelden.

Ausländische Staatsangehörige
Die Abmeldung ist innert 14 Tagen (mit Ausländerausweis) bei der Einwohnerkontrolle vorzunehmen. Bitte melden Sie sich elektronisch unter eUmzug (nur bei Wegzug in eine Schweizer Gemeinde) oder direkt beim Einwohneramt ab. 

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