Willkommen auf der Website der Gemeinde Oberdorf



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Navigation Inhalt Suche Inhaltsverzeichnis Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen
Gemeinde Oberdorf

Arbeitslosenentschädigung Anmeldung

Zuständiges Amt:
Verantwortlich: Blättler, Astrid

arbeitslos


Bis am 30. Juni 2021 ist die Gemeindeverwaltung für die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung zuständig. Ab 1. Juli 2021 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung direkt über das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum Obwalden / Nidwalden (RAV).

Melden Sie sich unverzüglich - spätestens jedoch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit - beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum Obwalden / Nidwalden (RAV). Es sind folgende Unterlagen mitzunehmen:
•    Amtlicher Ausweis wie, Pass, ID oder Ausländerausweis
•    AHV-Karte oder Krankenkassenkarte

Wichtige Informationen zur Anmeldung:
•    Für die persönliche Anmeldung vereinbaren Sie bitte vorgängig einen Termin beim RAV:
•    Über die Webseite www.rav-ownw.ch – Terminreservation Anmeldung zur Arbeitsvermittlung
•    Per Telefon unter 041 632 56 26
•    Sie können Ihre Anmeldung auch über die Webseite www.arbeit.swiss elektronisch vornehmen
•    Beginnen Sie ab Kenntnisnahme der Kündigung mit der Stellensuche
•    (mindestens 8 Arbeitsbemühungen pro Monat)
•    Ohne Terminreservation ist die Anmeldung beim RAV nicht möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das RAV Obwalden / Nidwalden (041 632 56 26 oder info@ravownw.ch).
 


Dokument Flyer Anmeldungen RAV (pdf, 108.0 kB)

zur Übersicht