Abstimmungen, Wahlen

Zuständiges Amt: Sekretariat des Gemeinderates
Verantwortlich:

Abstimmung


Das Sekretariat des Gemeinderates bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor, stellt die Abstimmungsunterlagen zu und führt das Stimmregister.

Am Abstimmungssonntag zählt das kommunale Abstimmungsbüro die eingegangenen Stimmzettel aus und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden an das kantonale Abstimmungsbüro weitergeleitet, im Anschlagkasten ausgehängt und auf unserer Homepage veröffentlicht.

Nach Erhalt des Stimmmaterials entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, ob sie persönlich oder brieflich an der Abstimmung / Wahl teilnehmen wollen.

Die persönliche Stimmabgabe hat im Gemeindehaus Oberdorf, Schulhausstrasse 19, 6370 Oberdorf, zu erfolgen. Das Abstimmungslokal ist jeweils am Abstimmungssonntag von 09.30 - 11.00 Uhr geöffnet. Bei der persönlichen Stimmabgabe ist nebst dem kleinen Stimmkuvert mit den Stimmzetteln unbedingt auch der Stimmrechtsausweis in Kartenform mitzubringen.

Bei der brieflichen Stimmabgabe ist der Stimmrechtsausweis in Kartenform zu unterzeichnen und nachher so in das Antwortkuvert zu stecken, dass auf dem Kuvertfenster die Adresse des Abstimmungsbüros ersichtlich ist. Das kleine Stimmkuvert mit den Stimmzetteln ist dem Antwortskuvert beizufügen.

Die briefliche Stimmabgabe kann durch frankierte Aufgabe bei einer Poststelle oder durch Einwurf in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung, Schulhausstrasse 19, 6370 Oberdorf, erfolgen oder durch einen/eine Vertreter/Vertreterin dem Abstimmungsbüro übergeben werden.

Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen bis vor der Schliessung des Abstimmungslokals bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Um gültig zu stimmen, müssen alle Stimmzettel ins kleine Stimmkuvert gesteckt werden.

zur Übersicht


Gedruckt am 25.11.2024 06:40:23