Amtliche Beglaubigung

Zuständiges Amt: Sekretariat des Gemeinderates
Verantwortlich: Somaini, Andrea

Beglaubigung


Der Gemeindeschreiber beglaubigt Unterschriften, Abschriften und Übersetzungen. Bitte bringen Sie immer die Originaldokumente mit. Weisen Sie sich mit einem Personaldokument (Pass oder ID) aus.

Amtliche Beglaubigung einer Unterschrift
Die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift besteht in der Bescheinigung, dass die Unterschrift in Gegegenwart des Beglaubigenden angebracht oder von jenem, der sie angebracht hat, als seine Unterschrift anerkannt worden ist.

Amtliche Beglaubigung einer Abschrift
Die amtliche Beglaubigung einer Abschrift besteht in der Bescheinigung, dass diese mit einem dem Beglaubigenden vorgewiesenen Dokument übereinstimmt. Gleiches gilt für Kopien aus einem Dokument.

Amtliche Beglaubigung einer Übersetzung
Die amtliche Beglaubigung der Übersetzung eines Dokumentes besteht in der Bescheinigung des Beglaubigenden, dass die Übersetzung richtig ist. Nimmt der Beglaubigende die Übersetzung nicht selber vor, so zieht er einen Übersetzer bei. Dieser hat auf der Übersetzung ihre Richtigkeit unterschriftlich zu bestätigen.

zur Übersicht


Gedruckt am 25.11.2024 09:31:33