Willensvollstreckerzeugnis
Sofern die Erblasserin oder der Erblasser eine Willensvollstreckerin oder einen Willensvollstrecker bestimmt hat, so hat sich die entsprechende Person zu entscheiden, ob sie dieses Mandat annimmt oder nicht. Bei Annahme des Mandates kann um einen entsprechenden Ausweis ersucht werden.