Das Amt für Bevölkerungsschutz ist für das Meldewesen der Zivilschutzpflichtigen zuständig.
Bei Wohnsitznahme in der Gemeinde, bei Wegzug aus der Gemeinde und bei Adressänderungen innerhalb der Wohnsitzgemeinde haben sich Zivilschutzpflichtige beim Amt für Militär und Bevölkerungsschutz zu melden. Das Dienstbüchlein ist vorzulegen.
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