Ordentliches Baubewilligungsverfahren
Bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen werden in der Regel im ordentlichen Verfahren mit Publikation im Amtsblatt behandelt. Das Gleiche gilt auch für alle Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone.
Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren
Bei Bauten und Anlagen, die offensichtlich keine privaten Interessen Dritten und keine wesentlichen öffentlichen Interessen berühren, kann der Gemeinderat ein vereinfachtes Baugesuch gestatten. Das Gleiche gilt für zeitlich befristete Bauten und Anlagen sowie bei Bauten, deren Baukosten unter CHF 100'000.00 veranschlagt sind.
Herunterladen der Baugesuchsformulare
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Baugesuch einreichen
Baugesuche sind bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Baupublikationen im ordentlichen Verfahren erscheinen in der Regel jeweils am Mittwoch im Amtsblatt. Damit eine Publikation im Amtsblatt auf den nächstmöglichen Termin in Betracht gezogen werden kann, müssen die Baugesuchsunterlagen spätestens am Freitag, der Vorwoche, um 12:00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung eingereicht sein.
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