Ambulante und stationäre Langzeitpflege
Der Kanton Nidwalden ist für die bedarfsgerechte Versorgung von Pflegeleistungen zuständig. Dazu gehört unter anderem die Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an Pflegeheimplätzen für die Nidwaldner Bevölkerung.
Auf der Nidwaldner Pflegeheimliste sind alle Heime aufgeführt, welche die kantonalen Anforderungen an Alters- und Pflegeheime erfüllen und über eine Betriebsbewilligung des Kantons Nidwalden verfügen.
Pflegeleistungen können auch ambulant zu Hause durch Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause (z.B. Spitex) sowie durch selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen erbracht werden. Die Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause verfügen über eine kantonale Betriebsbewilligung. Die Pflegefachpersonen benötigen eine Berufsausübungsbewilligung vom Kanton Nidwalden.
Der Kanton sowie die Krankenversicherer beteiligen sich sowohl an den Pflegekosten in Alters- und Pflegeheimen, als auch an ambulanten Pflegeleistungen durch Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause sowie Pflegefachpersonen.
Die kantonale Finanzverwaltung ist für die Bearbeitung der Antragsformulare und die Abrechnung der Beiträge Pflegefinanzierung für Heimbewohner/Innen und Spitex-Leistungsbezüger/Innen zuständig.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die
Finanzverwaltung Nidwalden
Bahnhofplatz 3
Postfach 1241
6371 Stans
041 618 71 53
finanzverwaltung@nw.ch
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