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Gemeinde Oberdorf

Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzonen


Rindviecher


Die Richtlinien für Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzonen bilden die gängige Bewilligungspraxis der Baudirektion ab. Sie haben keine eigene Rechtskraft. Es gilt in jedem Fall das Bundesrecht und die entsprechende raumplanerische Beurteilung des Einzelfalles.

Als weiteres Dokument können Sie die Wegleitung «Pferd und Raumplanung» des Bundes herunterladen. Die Broschüre zeigt in verständlicher Art und Weise Probleme und Möglichkeiten bei der Bewilligung von Bauten und Anlagen zur Pferdehaltung auf.

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