Die Abteilung Fischerei ist für die Erhaltung gesunder, den Lebensräumen angepasster Fischbestände verantwortlich. Ihr obliegt die Planung, die Organisation und Durchführung sowie die Kontrolle der Fischerei.
Patentbestellung: in der Fischerei-App unter
nw.fischerapp.ch, via E-Mail
fischerei@nw.ch, per Telefon 041 618 44 81
oder am Schalter des Amts für Justiz, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans.
Hinweis: Bei der Bestellung über die App ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Fischereiaufseher: Fabian Bieri, Fischbrutanlage Beckenried, Buochserstrasse 90, 6375 Beckenried, Telefon 041 618 44 80.
Postanschrift: Amt für Justiz
Jagd und Fischerei
Kreuzstrasse 2
6371 Stans
Bestellung von Fischereipatenten Seit dem 1. Januar 2009 benötigt jede Person, welche ein Patent mit einer Gültigkeitsdauer von über einem Monat erwirbt, einen Sachkundenachweis. Dieser Nachweis wird durch das Schweizer Sportfischerbrevet, den schweizerischen Sachkunde-Nachweis Fischerei oder eine vergleichbare Ausbildung erbracht. Der Sachkundenachweis beziehungsweise das Schweizer Sportfischerbrevet ist durch Selbststudium der Kursunterlagen sowie Besuch eines obligatorischen Kurses inklusive einer Prüfung zu erlangen. Weitere Informationen betreffend den Sachkundenachweis sowie Schweizer Sportfischerbrevet finden Sie unter:
www.anglerausbildung.ch oder
http://www.flyfishing-glanzmann.ch.
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Patent (es ist eine einmalige Registrierung erforderlich)
Fischereistatistik Bund Bootsreinigungspflicht Um die Ausbreitung invasiver Neobiota zu stoppen, müssen alle ihren Beitrag leisten und in der Schifffahrt, beim Fischen, Surfen u.ä. wichtige Verhaltensregeln beachten!
Für Schiffe mit Kontrollschild gilt beim Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht! Weitere Informationen finden Sie unter:
https://umwelt-zentralschweiz.ch/schiffsreinigungspflicht Hier gelangen Sie zu den relevanten Gesetzestexten: