Sozialhilfe


Wirtschaftliche Sozialhilfe kann von Personen und Familien in aktuellen finanziellen Notlagen beansprucht werden, zum Beispiel von Alleinerziehenden, Familien, denen das Einkommen zur Deckung des notwendigen Lebensbedarfs nicht ausreicht, ausgesteuerten Arbeitssuchenden usw. Dabei gilt das Prinzip der Subsidiarität, d. h. vorgängig müssen alle Einkommensquellen ausgeschöpft und das Vermögen aufgebraucht sein.


Das soziale Existenzminimum ist so bemessen, dass nicht nur die Existenz und das Überleben der Bedürftigen gesichert, sondern auch ihre Teilnahme am Sozial- und Arbeitsleben ermöglicht wird. Die Sozialhilfe fördert die Eigenverantwortung und die Hilfe zur Selbsthilfe. Entsprechend haben bedürftige Personen alle ihre Fähigkeiten einzusetzen, um ihre Situation zu verbessern.
Grundlage für die Berechnung der wirtschaftlichen Sozialhilfe sind die Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Die Berater und Beraterinnen des Sozialdienstes berechnen Ihren Bedarf, klären Ihren Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe ab und stellen Antrag an die zuständige Sozialbehörde.

Die Beratungen sind kostenlos.


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Gedruckt am 25.11.2024 13:12:12