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Gemeinde Oberdorf

Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde

Zuständiges Amt: Einwohneramt
Verantwortlich: Blättler, Astrid

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde um?

Die Adressänderungen sind innert 14 Tagen dem Einwohneramt oder via Online-Plattform eUmzug zu melden.

Wir benötigen folgende Angaben:

  • Neue Adresse
  • Datum der Adressänderung
  • Wohnpartner/Untermieter
  • Wohnungsgrösse (Anzahl Zimmer)
  • Vormieter und Eigentümer der Wohnung


Wehrdienst- und Zivilschutzpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden, umzumelden.

Bitte beachten Sie, dass auch ein Wohnungswechsel innerhalb derselben Liegenschaft dem Einwohneramt zu melden ist.

Ausländische Staatsangehörige

Die Adressänderungen sind innert 14 Tagen dem Einwohneramt oder via Online-Plattform eUmzug zu melden.

Wir benötigen folgende Angaben:

  • Neue Adresse
  • Datum der Adressänderung
  • Wohnpartner/Untermieter
  • Wohnungsgrösse (Anzahl Zimmer)
  • Vormieter und Eigentümer der Wohnung

Online-Dienste

Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 134.3 kB).

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