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Gemeinde Oberdorf

Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde

Zuständiges Amt: Einwohneramt
Verantwortlich: Blättler, Astrid

Umzug


Sie ziehen innerhalb der Gemeinde um?

Die Adressänderungen sind innert 14 Tagen dem Einwohneramt oder via Online-Plattform eUmzug zu melden.

Wir benötigen folgende Angaben:

  • Neue Adresse
  • Datum der Adressänderung
  • Wohnpartner/Untermieter
  • Wohnetage / Wohnungsgrösse (Anzahl Zimmer)


Wehrdienstpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden,
Kantonsstrasse 5, Postfach 1247, 6371 Stans-Oberdorf zu melden.
Das Dienstbüchlein ist vorzulegen.

Zivilschutzpflichtige haben sich beim Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Nidwalden,
Kantonsstrasse 5, Postfach 1247, 6371 Stans-Oberdorf.
Das Dienstbüchlein ist vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass auch ein Wohnungswechsel innerhalb derselben Liegenschaft dem Einwohneramt zu melden ist.

Ausländische Staatsangehörige

Die Adressänderung ist bei Migration Nidwalden, Kreuzstrasse 2, Postfach 1242, 6371 Stans vorzunehmen.
Der Ausländerausweis oder die Niederlassungsbewilligung ist vorzulegen.


Online-Dienste

Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 134.3 kB).

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