Biometrischer Pass
Seit dem 1. März 2010 wird nur noch der biometrische Pass ausgestellt. Für die Erfassung der biometrischen Daten (Gesichtsbild sowie zwei Fingerabdrücke) ist zwingend eine Voranmeldung mit Terminreservation notwendig. Die antragsstellende Person kann sich telefonisch unter 041 618 44 70 / 71 oder im Internet unter www.schweizerpass.ch anmelden und einen Termin reservieren.
Minderjährige
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen zusammen mit mindestens einem Elternteil, beziehungsweise der gesetzlichen Vertretung beim Amt für Justiz vorsprechen.
Provisorischer Pass
In dringenden Fällen, wenn die Frist für einen ordentlichen Pass nicht ausreicht, kann ein provisorischer Pass ausgestellt werden. Dieser hat eine Gültigkeit von maximal 12 Monaten und wird in der Regel bei der Wiedereinreise in der Schweiz am Flughafen eingezogen. Erfolgt die Einreise nicht an einem Schweizer Flughafen, ist der provisorische Pass spätestens bei der Beantragung des nächsten ordentlichen Ausweises dem Amt für Justiz zurückzugeben.
Weitere Informationen zu Pass oder Identitätskarte finden Sie auf der Homepage des kantonalen Passbüros Nidwalden oder unter www.schweizerpass.ch
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