Prämienverbilligung Krankenversicherung

Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle
Verantwortlich: Blättler, Astrid

IPV


Für Personen mit Wohnsitz im Kanton Nidwalden, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, kann eine individuelle Prämienverbilligung (IPV) ausgerichtet werden. Bitte beachten Sie, dass jährlich eine persönliche Anmeldung zu erfolgen hat und diese jeweils bis am 30. April des laufenden Jahres eingereicht werden sollte.
Ab dem Jahr 2014 müssen alle Kantone die Prämienverbilligung direkt an die Krankenversicherer überweisen. Die Krankenversicherer müssen die Prämienverbilligung bei der nächsten Prämienrechnung berücksichtigen und entsprechend in Abzug bringen.

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Gedruckt am 22.11.2024 10:08:34