Sondergebrauch öffentlicher Strassen

Zuständiges Amt: Bauamt

Mit der neuen Tiefgarage (P1) Logistikgebäude, sowie dem Besucherparkplatz Wiler Allmend (P2) stehen den Veranstaltern optimale Parkmöglichkeiten in beschränktem zeitlichen Rahmen zur Verfügung. Die Tiefgarage sowie der Besucherparkpatz Wiler Allmend sind werktags von 18.00 bis 07.00 Uhr über Nacht, sowie Samstag und Sonntag ganztags öffentlich zugänglich.

Das Parkieren entlang der Schulhausstrasse wird nur in Ausnahmefällen bewilligt, sofern die restlichen Parkplatzmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Die Bewilligung muss vorgängig bei der Gemeindeverwaltung eingeholt werden.

Das Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zu Sondergebrauch öffentlicher Strassen kann über den Online-Schalter heruntergeladen werden. Das Gesuch ist mindestens 30 Tage vor der Durchführung des Anlasses bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Die Erteilung der Bewilligung wird mit Bedingungen und Auflagen verbunden.

Die Bewilligung um Sondergebrauch öffentlicher Strassen berechtigt zur vorübergehenden, zeitlich genau begrenzten, einmaligen Nutzung der Schulhausstrasse oder des Gemeindeparkplatzes.


Dokument Informationen zur Parkplatzbenuetzung (pdf, 190.5 kB)

Online-Dienste

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Gesuch um Sondergebrauch öffentlicher Strassen (pdf, 113.4 kB)


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Gedruckt am 22.11.2024 10:47:54