Ausbildungsdarlehen. Aus- und Rückzahlungsbedingungen
- Darlehen werden mit einem Darlehensvertrag geregelt. Unter anderem sind folgende Punkte Bestandteil des Vertrags: - Darlehen sind binnen sechs Jahren nach der Beendigung oder dem Abbruch der Ausbildung in gleichen Raten zurückzuerstatten. Die Rückzahlungspflicht beginnt im Folgejahr nach Abschluss oder Abbruch der Ausbildung. Die jährliche Rückzahlungsrate beträgt mindestens 1'000 Franken. - Auf Gesuch bei der Finanzverwaltung kann eine Verlängerung auf acht Jahre erfolgen. Der Restbestand ist ab dem siebten Jahr zu verzinsen. Der Zinssatz entspricht dem Verzugszins gemäss der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die amtlichen Kosten (Gebührenverordnung, GebV; NG 265.51. - Der Abschluss der Ausbildung und allfällige Adressänderungen sind der Finanzverwaltung, 6370 Stans, frühzeitig zu melden.zur Übersicht |