Was müssen Sie tun, wenn Sie Ausbildungsbeiträge beantragen wollen?
- Klären Sie frühzeitig, ob Sie die Voraussetzungen für den Bezug von Ausbildungsbeiträgen erfüllen. Bei Unklarheiten hilft Ihnen die Fachstelle Ausbildungsbeiträge gerne weiter.
- Sie müssen Ihr Gesuch rechtzeitig einreichen. Gesuche um Ausbildungsbeiträge sind spätestens acht Wochen nach Beginn des Ausbildungsjahres einzureichen. Andernfalls erfolgt die anteilsmässige Auszahlung nur noch für den Rest des laufenden Ausbildungsjahres.
- Sie müssen Ihr Gesuch auf dem amtlichen Formular einreichen. Die Formulare zum Ausdrucken finden Sie im Online-Schalter.
Sie müssen sich die Unterlagen besorgen, welche dem Gesuch beizulegen sind: - Kopie der aktuellen Steuer-Veranlagunsverfügung mit Detailzahlen, für sich sowie für die Eltern
- Kopien von Zeugnissen über Ihre laufende Ausbildung
- Immatrikulationsausweis/Ausbildungsbestätigung oder Kopie Lehrvertrag
- weitere Unterlagen gemäss Ziffer 14 des Gesuchsformulars
Die Fachstelle Ausbildungsbeiträge kann zusätzliche Unterlagen und Auskünfte verlangen, die zur Beurteilung des Gesuchs notwendig sind.
Bitte beachten Sie auch die
Medienmitteilung zur Stipendien-Gesetzesrevision.