Merkblatt über die Namenserklärungen

Die Ausführungen vermitteln eine Kurzübersicht über die verschiedenen Na-menserklärungen in Anwendung von Schweizer Recht, welche ab dem 01.01.2013 möglich sind. Die Kurzübersicht hat keinerlei rechtsbindende Wirkung. Massgebend sind ausschliesslich die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

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Zuständige Instanz: Zivilstandsamt Nidwalden (extern)

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Gedruckt am 16.08.2024 05:20:11