Merkblatt über die Namensführung bei Eheschliessung

Die Ausführungen vermitteln eine Kurzübersicht über die Namensführung bei Eheschliessung. Sie haben keinerlei rechtsbindende Wirkung. Massgebend sind ausschliesslich die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

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Zuständige Instanz: Zivilstandsamt Nidwalden (extern)

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Gedruckt am 16.08.2024 06:31:03