Merkblatt Namensführung bei Eintragung der Partnerschaft

Die Ausführungen vermitteln eine Kurzübersicht über die Namensführung bei Eintragung der Partnerschaft. Sie haben keinerlei rechtsbindende Wirkung. Massgebend sind ausschliesslich die geltenden gesetzlichen Bestimmungen

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Zuständige Instanz: Zivilstandsamt Nidwalden (extern)

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Gedruckt am 17.07.2024 09:25:50