Gesuch um Sondergebrauch öffentlicher Strassen

Die Bewilligung Sondergebrauch öffentlicher Strassen berechtigt zu einer vorübergehenden, zeitlich genau begrenzten Benutzung der Schulhausstrasse oder des Gemeindeparkplatzes.

Bitte beachten Sie, dass das Parkieren entlang der Schulhausstrasse nur in Ausnahmefällen bewilligt wird, sofern die restlichen Parkplatzmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

Mit der neuen Tiefgarage (P1) Logistikgebäude, sowie dem Besucherparkplatz Wiler Allmend (P2) stehen den Veranstaltern optimale Parkmöglichkeiten in beschränktem zeitlichen Rahmen zur Verfügung. Die Tiefgarage sowie der Besucherparkpatz Wiler Allmend sind werktags von 18.00 bis 07.00 Uhr über Nacht, sowie Samstag und Sonntag ganztags öffentlich zugänglich.

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Gedruckt am 22.11.2024 15:51:03