Baugesuchsformular

Damit die für das Bauvorhaben nötigen Bewilligungen erteilt werden können, ist beim Bauamt der Standortgemeinde ein Baugesuch einzureichen. Alle Baugesuche, die in irgendeiner Weise kantonale Bewilligungen und/oder Stellungnahmen benötigen, werden durch die Kantonale Baukoordination koordiniert. Das Gemeindebauamt sorgt dafür, dass das Baugesuch zur Bearbeitung an die Baukoordinationsstelle weitergeleitet wird.
Baubewilligungsbehörde für alle Baugesuche ist der Gemeinderat.

Bitte klicken Sie auf den untenstehenden Link. Sie gelangen direkt auf die Webseite des Kantons, wo Sie die aktuellen Formulare herunterladen können.

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Verantwortliche Person: Martin Kayser
Zuständige Instanz: Bauamt

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Gedruckt am 22.11.2024 16:56:55