Strassenreglement


Im Strassenreglement sind vor allem die Bedingungen für die Beitragsleistung der Gemeinde beim Bau, bei der Sanierung, beim Betrieb und Unterhalt von öffentlichen Strassen privater Eigentümer sowie von Privatstrassen festgelegt. Ebenso sind darin die Kriterien für die Übernahme von Strassen durch die Gemeinde sowie für die Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Strassenverzeichnisses festgehalten.

Datum: 21. Mai 2006
Herausgeber: Gemeinderat Oberdorf
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Zuständige Instanz: Bauamt

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