Aufgaben: | Die Gemeindeversammlung hat gemäss Art. 35 Gemeindegesetz und Art. 2-4 Gemeindeordnung folgende Befugnisse: - die Wahl der Behörden, insbesondere der Finanz- und der Hochbaukommission
- die Festsetzung des Gemeindesteuerfusses
- die Beschlüsse über Ausgaben und finanzielle Verfügungen, welche die Finanzkompetenzen des administrativen Rates übersteigen
- die Festsetzung des jährlichen Voranschlages
- die Genehmigung der Gemeinderechnung und die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes
- die Festlegung der Entschädigungen an die Mitglieder der Gemeindebehörden und Kommissionen
- die Beschlussfassung über den Beitritt zu Gemeindeverbänden und über einen allfälligen Austritt
- die Erteilung und Zusicherung des Gemeindebürgerrechts
- alle weitern Geschäfte, die durch die Gesetzgebung oder durch Beschluss des administrativen Rates der Gemeindeversammlung zugewiesen werden.
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